HINWEISGEBERPORTAL
Meldestelle für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen bietet DAS WOHNHAUS eine Meldestelle zur Meldung von Verstößen gegen Regelungen und Gesetze an.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eingeführt, um hinweisgebende Personen in ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit besser zu schützen.
Haben Sie Informationen über Verstöße erlangt?
Sie konnten diese Verstöße aber bisher nicht vertrauensvoll vor Sorge von persönlichen Nachteilen oder Repressalien bekanntmachen?
Über die Meldestelle vom WOHNHAUS können Sie vertrauensvoll Ihre Hinweise zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen melden:
Hotline: +49 800-1234-205 (Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
E-Mail: hinweisgeberportal@bundesanzei
Postanschrift: Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192 , 50735 Köln
Besuch: Nach vorheriger Terminvereinbarung